Gas-, Wasser- und Fernwärmestörungen 0800 780-2201
Stromstörung (sw netz) 0800 145-3201
Störung Straßenbeleuchtung (sw netz) Kontakt

Marktlage und Energiepreise

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt, den Preisen, Ihrer Abschlagszahlung, dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz und weiteren Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme

Von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wurde die Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19% auf 7% gesenkt. Ab dem 1. April 2024 gilt für Kunden wieder der reguläre Steuersatz von 19%.

Bei der Veränderung der Mehrwertsteuer handelt es sich nicht um eine Preisänderung im Sinne des § 5 Abs. 2 GVV oder § 41 Abs. 5 EnWG.

Alle Details zu den Preisen können Sie auf den einzelnen Produktseiten einsehen.

Werden Sie mit ESWE gemeinsam zum Stromerzeuger

 

Jetzt Gratis-Wallbox zur Photovoltaik-Anlage!

Photovoltaikanlagen haben einen festen Platz im Rahmen der Energiewende eingenommen. Denn sie sind umweltfreundlich, reduzieren die Stromkosten und machen unabhängiger von Strompreissteigerungen. Das funktioniert übrigens besonders gut, wenn die Photovoltaik-Anlage über einen Batteriespeicher verfügt. Denn so können Sie Ihren eigenen Solarstrom auch dann selbst nutzen, wenn die Sonne nicht scheint und verringern die aus dem Netz bezogene Strommenge.

Noch besser ist es, die Photovoltaik-Anlage mit einer elektrischen Wallbox zu verbinden und ein Elektrofahrzeug direkt mit dem selbst erzeugten Strom zu laden. Deshalb erhält aktuell jeder Privatkunde, der eine PV-Anlage bei uns beauftragt, gratis eine ABL Wallbox mit 11 kW Ladeleistung dazu!

Sie denken über eine Photovoltaik-Anlage nach und wollen wissen wie groß sie sein sollte? Die ideale Größe der Photovoltaik-Anlage und des Batteriespeichers hängt neben Ihrer Dachfläche auch von Stromverbrauch und Standort ab. Deshalb sind bei der Planung eine Reihe von Punkten zu berücksichtigen:

  • Dachzustand
  • Dachausrichtung
  • Dachneigung
  • Verschattung
  • Beschaffenheit des Verteilerschranks inkl. Stromzähler
  • Räumliche Gegebenheiten
  • Zukünftige Anschaffungen (Elektroauto, Wärmepumpe, Klimageräte usw.)


Diese Punkte werden von unseren Energieexperten mit Hilfe von Bildern und einer Checkliste vorab geprüft. Darauf aufbauend lässt sich dann die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaik-Anlage berechnen. So entwickeln wir Schritt für Schritt eine maßgeschneiderte Lösung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die möglichen Modelle

ESWE bietet Ihnen die schlüsselfertige Anlage nicht nur zum Kauf an. Sie können die Anlage auch gerne bequem von ESWE pachten. Bei der Pachtlösung müssen Sie nicht einmal selbst Geld in die Hand nehmen. ESWE investiert in die Photovoltaik-Anlage und Sie zahlen eine bequeme monatliche Rate, wie Sie es vielleicht schon aus anderen Bereichen kennen.

Darüber hinaus bietet die Pachtlösung weitere interessante Vorteile:  

Bestandteile
Pachtlösung
Kaufvertrag
Montage und Lieferung einer schlüsselfertigen PV-Anlage (optional inkl. Speicher)
Anmeldung beim Netzbetreiber**
Finanzierung der Anlage
Wartung der Anlage*
Fernüberwachung der Anlage*

* sofern Sie dies vertraglich mit uns im Rahmen der Betriebsführung absichern möchten.
** sofern Sie ESWE mit einer entsprechenden Vollmacht beauftragen.


Schauen Sie am besten in unseren PV-Rechner. Hier sehen Sie direkt welche Kosten mit den beiden Modellen auf Sie zukommen. In beiden Fällen erhalten Sie natürlich neben den eingesparten Stromkosten zusätzlich eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen.
 

Ablauf der EEG-Förderung

Die Einspeisevergütung läuft aus – was passiert nach 20 Jahren Einspeisung mit der vorhandenen PV-Anlage? Wir haben Ihnen einige Fragen und Antworten in einer Übersicht zusammengestellt.

FAQ - Anlagen ohne EEG-Förderung

1. Wann endet der Anspruch auf die EEG-Förderung?
Das Ende der EEG-Förderung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. So beträgt die Förderdauer des EEG 20 Jahre (zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme). Angenommen eine Anlage wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen, so endet der gesetzliche Förderanspruch, z.B. die Einspeisevergütung, am 31.12.2020.

2. Was geschieht nach dem Ende der EEG-Förderung?
Nach Ablauf der EEG-Förderung besitzen EEG-Anlagen weiterhin den Anspruch auf vorrangige Abnahme der Energie durch den Netzbetreiber. Allerdings müssen Sie sich für eine Weiterbetriebsmöglichkeit entscheiden. Die Höhe der Vergütung ist dabei individuell mit dem Netzbetreiber auszuhandeln und kann bis zu 10 Cent/kWh betragen.

3. Kann ich meine Anlage nach dem Förderende überhaupt weiterbetreiben? Was sollte ich hier im Besonderen beachten?
Wenn die Anlage technisch zuverlässig ist, sollte einem Weiterbetrieb nichts im Wege stehen. Um die technische Zuverlässigkeit der dann in der Regel 20 Jahre alten Anlagenkomponenten, beispielsweise PV-Module oder Wechselrichter, zu prüfen, ist es notwendig, einen detaillierten Technik-Check durchführen zu lassen.

4. Wie kann ich meine Anlage nach dem Förderende weiterbetreiben?
Der Weiterbetrieb ist meist auch nach 20 Jahren mit einer abweichenden Einspeisevergütung immer noch rentabel und ein guter Zeitpunkt, um Ihre Photovoltaikanlage von einer Elektrofachkraft einem Check zu unterziehen.
Welche Option für Ihre PV-Anlage und Ihre Bedürfnisse die Beste ist, ist immer individuell zu betrachten. Wir stehen Ihnen für eine Beratung gerne zur Seite.

Nach Ablauf der EEG-Förderung für Ihre PV-Anlage haben Sie 3 Möglichkeiten.

Option 1: Volleinspeisung mit Einspeisevergütung
Sie erhalten für Ihre selbst erzeugte Energie weiterhin eine Einspeisevergütung - diese beträgt in 2024 bis zu 10 Cent pro kWh.

Option 2: Umrüstung auf Eigenversorgung mit Speicher und Überschusseinspeisung
Durch Integration eines Speichersystems in Ihre vorhandene PV-Anlage kann diese weiter effizient genutzt werden. Sie erhöhen den Eigenverbrauch stark und nutzen bis zu 70% des erzeugten Stroms für Ihren Eigenbedarf. Für den überschüssigen in das Netz eingespeisten Strom erhalten Sie wie bei Option 1 eine Einspeisevergütung.

Option 3: Repowering
Die Anlage wird mit neuen Solarmodulen und einem Speicher ausgestattet oder gleich komplett gegen eine neue PV-Anlage auf den aktuellen Stand der Technik gebracht, mit dem Fokus den Eigenverbrauch maximal zu steigern.

5. Sollte ich einen Heimspeicher installieren?
Bei Umstellung einer PV-Anlage auf Eigenverbrauch ist ein Heimspeicher in den meisten Fällen von Vorteil. Mit diesem können Sie Ihren Autarkiegrad steigern und sich unabhängiger von schwankenden Strompreisen machen. Trotzdem besteht auch die Möglichkeit, Eigenverbrauch ohne Installation eines Speichers zu realisieren.

6. Muss ich bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms Steuer, Abgaben oder Umlagen zahlen?
Nein! Für Anlagen, die ab 2023 in Betrieb gegangen sind, entfallen alle Steuern. Zurzeit entfällt die Mehrwertsteuer auf den Kauf der gesamten PV-Anlage, sowie auf PV-Speicher. Auf den selbst erzeugten Strom fällt keine Umsatzsteuer an und auch die Einkommenssteuer entfällt.

7. Was ist die wirtschaftlichste Option für meine Anlage?
Die Beurteilung, welche Option die wirtschaftlichste ist, ist von vielfältigen Faktoren, wie z.B. dem Stromverbrauch, dem Lastprofil sowie der Größe der Anlage, abhängig. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung können Sie von unseren Mitarbeitern durchführen lassen.

8. Benötige ich ein intelligentes Messsystem?
Ein intelligentes Messystem ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Benötigt wird es bei der Integration eines Speichers und kann darüber hinaus einige hilfreiche Zusatzfunktionen bieten, wie die PV optimierte Steuerung von weiteren Verbrauchern wie z.B. Wärmepumpen und Ladestationen.

9. Macht es Sinn, die Bestands- gegen eine Neuanlage auszutauschen?
Bei Installation einer neuen PV-Anlage kann diese erneut von der zwanzigjährigen Einspeisevergütung profitieren. Da die Vergütung jedoch deutlich unter der anfänglichen Einspeisevergütung liegt, ist es meist von Vorteil die neue PV-Anlage mit dem Fokus auf Eigenverbrauch zu optimieren.

10. Kann ich jetzt schon etwas unternehmen, obwohl meine Anlage erst in ein paar Jahren aus der Förderung fällt?
Sie können sich schon jetzt bei uns über mögliche Weiterbetriebsmöglichkeiten informieren und sich auch bereits vor Ablauf der 20 Jahre für eine der oben beschriebenen Optionen entscheiden.

Downloadbereich

Alle Informationen haben wir für Sie in unserer Broschüre zusammengefasst.

Ihr Ansprechpartner

Rene Macke
Rene Macke
ESWE Energie CENTER
Fon  0611 780-2275
Fax  0611 780-2352
Mail senden
Premium-Kundenurteil bei den Vertragsbedingungen
ESWE hat die Nase vorn
ESWE ist TOP-Lokalversorger
ESWE begeistert mit Servicequalität
TÜV Süd zertifiziert Zufriedenheit von ESWE-Kunden
ESWE unterstützt Naturschutz-Projekte von Naturefund